Fehlende Zutatenliste und Nährwerte auf alkoholischen Getränken - Warum ist das so?

Warum müssen Nährwerte und Zutaten bei alkoholischen Getränken nicht deklariert werden?

Die Angabe von Nährwerten und die Aufzählung der Zutaten gehört zu den Pflichtangaben auf verpackten Lebensmitteln. Mit diesen Angaben sollen Verbraucher über die Zusammensetzung, den Energiegehalt und mögliche enthaltene allergene Stoffe eines Produkts informiert werden. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regelung. So müssen z.B. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent diese Angaben nur zum Teil auf ihrem Etikett stehen haben.1 Nur bei Bier muss eine Zutatenliste aufgeführt sein. Alkoholische Getränke müssen aber auf enthaltene Allergene hin gekennzeichnet werden und das Etikett muss Hinweise - wie etwa 'mit Konservierungsstoff' oder 'mit Antioxidationsmittel' – tragen.2

Verbraucher können dem Etikett eines alkoholischen Getränks hingegen nicht entnehmen, welche Menge an Kalorien sie mit dem Getränk zu sich nehmen. Lediglich ein Blick ins Internet verrät den ungefähren Nährstoffgehalt des Getränks.3

Maßnahmen gegen diese Ausnahmeregelung

Die EU-Kommission kam 2017 zu dem Schluss, dass es keine objektiven Gründe für diese Ausnahmeregelung von alkoholischen Getränke gibt. Im nächsten Schritt sollte die Branche einen Vorschlag für eine Selbstverpflichtung machen, wie die Informationen über Zutaten und Nährwerte an den Verbraucher erfolgen könnte. Aber die Hersteller von Spirituosen, Wein & Co. konnten sich nicht auf eine einheitliche Regelung einigen, sodass bis heute nur vereinzelt diese Angaben auf den Etiketten zu finden sind.1

2019 hat sich der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland aber darauf geeinigt, auf den Etiketten von Bieren und Biermischgetränken freiwillig den Brennwert des Getränks in Kalorien oder Joule pro 100ml anzugeben. Der Deutsche Spirituosenverband informiert hingegen nur auf seiner Internetseite über Nährwerte und Zutaten seiner Produkte, z.B. über Weblinks oder QR-Codes.2

Die Selbstverpflichtung der Hersteller alkoholischer Getränke enthält somit viel Spielraum und damit auch das Potential zur Irreführung. Es kann gewählt werden zwischen nur dem Energiegehalt oder dem Energiegehalt und weiteren Nährwerte. Zusätzlich zur Angabe des Brennwerts pro 100ml können auch die Nährwerte für Portionsgrößen angegeben werden.3

Welche Forderungen zur Kennzeichnung von alkoholischen Getränken gibt es?

Die Angabe von Zutaten und Nähwerten dient dem Verbraucher als wichtiger Anhaltspunkt zur Bewertung von Lebensmitteln und ist u.a. ausschlaggebend für ihre Kaufentscheidung. 4

Es ist kaum verständlich, warum gerade bei alkoholischen Getränken die Angabe der Zutaten und Nährwerte nicht verpflichtend ist. Gerade in alkoholischen Mixgetränken und Spirituosen sind Zusatzstoffe und Aromen enthalten. Aufgrund ihres Alkoholgehalts und dem teilweise hohen Zuckergehalt können alkoholhaltige Getränke außerdem viele Kalorien liefern.4

 

Einzelnachweise:

https://www.lebensmittelklarheit.de/fragen-antworten/spirituosen-ohne-zutatenliste

https://www.lebensmittel-forum.de/faq/forum-lebensmittel-und-ernaehrung/keine-naehrwertangaben-auf-alkoholischen-getraenken-54404

https://www.fr.de/panorama/alkoholische-getraenke-geniessen-einen-sonderstatus-11003572.html

https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/schluss-mit-der-schonzeit-fuer-alkoholische-getraenke

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